Schule ohne Rassismus-Schule mit Courage   
Wilhelm-Bölsche-Schule

Nachteilsausgleich 

Schülerinnen und Schüler mit langandauernden erheblichen Beeinträchtigungen/ Erkrankungen nach Schulgesetz (SchulG §58) und Sekundarstufe I-Verordnung (SEK I-VO § 15 und § 38) im Rahmen der Leistungsbewertung im Unterricht und in Prüfungen Maßnahmen des Nachteilsausgleiches (NTA) erhalten. Diese umfassen beispielsweise eine Gewährung von mehr Zeit oder Hilfsmitteln bei der Bearbeitung von Aufgaben. Das fachliche Anforderungsniveau und der Gesamtumfang der Aufgaben bleiben erhalten. 

Es gibt drei Bereiche des Nachteilsausgleichs:

1) bei sonderpädagogischen Förderbedarf (Ansprechpersonen ist das Team der Sonderpädagogik)

2) bei LRS (Ansprechperson ist Frau Kühr)

3) bei Dyskalkulie (Ansprechperson ist Frau Germanidis)

Hier die Darstellungen zu den einzelnen Verfahren.