Wilhelm-Bölsche-Schule

SCHULABSCHLÜSSE AN DER  WILHELM-BÖLSCHE-SCHULE

Die Berliner Schule ist mehrstufig aufgebaut. In den unterschiedlichen Stufen kann man unterschiedliche Schultypen durchlaufen, so dass es verschiedene Wege gibt, seinen Schulabschluss zu erlangen.

Grundschule und Schulanfangsphase
Die Schulanfangsphase dauert in der Regel zwei Jahre. Der Wechsel in die weiterführende Schule erfolgt nach der Jahrgangsstufe 6. Bei entsprechenden Leistungen und Begabungen ist auch nach der Jahrgangsstufe 4 ein Wechsel auf ein grundständiges Gymnasium möglich.
Gemeinschaftsschule
An der Gemeinschaftsschule bleiben die Schülerinnen und Schüler von der 1. bis zur 10. Jahrgangsstufe zusammen. Alle Schulabschlüsse sind möglich. Das Abitur kann nach 13 Schuljahren erworben werden.
Integrierte Sekundarschule
Ein Wechsel zur Integrierten Sekundarschule (ISS) ist nach der 6. Jahrgangsstufe möglich. Alle Schulabschlüsse können erworben werden – das Abitur nach 13 Schuljahren. Angebote zur Berufsorientierung und Praktika geben erste Einblicke in die Arbeitswelt.
Gymnasium
Am Gymnasium können die Schülerinnen und Schüler das Abitur nach 12 Schuljahren erwerben.
Berufliches Gymnasium / Oberstufenzentrum (OSZ)
Hier wählen die Schülerinnen und Schüler aus sechs Fachrichtungen und Berufsfeldern. Kurse aus dem jeweiligen Berufsfeld ergänzen die traditionellen Fächer.
Schulen mit sonderpädagogischem Förderschwerpunkt
Diese Schulen unterrichten ausschließlich Kinder und Jugendliche mit Behinderung, Erkrankungen oder Beeinträchtigungen und bereiten den Weg für eine möglichst weitgehende Einbindung in die Gesellschaft. Der Übergang von hier in eine allgemeine Schule ist ebenso möglich.


Abschlüsse
Abitur = Hochschulreife
MSA = Mittlerer Schulabschluss
EBBR = Erweiterte Berufsbildungsreife
BBR = Berufsbildungsreife
Schulabschlüsse für Jugendliche mit dem sonderpädagogischen Förderbedarf „Lernen“ am Ende von Jahrgangsstufe 10:
BOA = Berufsorientierender Abschluss
der der Berufsbildungsreife gleichwertige Abschluss


MSA und EBBR erfordern ein Abschlussverfahren mit Prüfung. Der Übergang in die gymnasiale Oberstufe setzt unter anderem den MSA auf Erweiterungsniveau mit einer Abschlussnote besser als oder gleich 3,0 und der Berechtigung zum Übergang in die Einführungsphase der gymnasialen Oberstufe voraus.

Grafik* und Legende mit freundlicher Genehmigung der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie